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    Eka von KalbenUnterwegs in SHReligionstour 2018

    01.10.2018

    Grünes Leitbild - Pluralität gewährleisten

    Unser Grundgesetz schützt in Art. 4 die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses eines jeden Menschen.

    Der Staat hat sich nicht nur weltanschaulich-religiös neutral zu verhalten, er muss auch offen und übergreifend die Glaubensfreiheit für alle Bekenntnisse gleichermaßen fördern.

    Der Schutz vor Diskriminierung und die Gewährleistung der Grundrechte aller ist das Fundament von Freiheit und der nachhaltigen Entfaltung gesellschaftlicher Vielfalt. Religions- und Weltanschauungsfreiheit ist immer auch die Freiheit der anders Denkenden und Glaubenden.

    Der säkulare und weltanschaulich neutrale Staat und eine konsequente Freiheitspolitik sind der sichere Rahmen für alle, die einer Religion oder Weltanschauung angehören und zugleich für alle, die keiner Religion angehören wollen.

    Gerade das Recht auf Religionsfreiheit braucht einen säkularen Staat!

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