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13.05.2020

Quarantäne nur im Verdachtsfall

Presseinformation Nr. 166.20 / 13.05.2020

Zum niedersächsischen Urteil zur Quarantänepflicht für Reiserückkehrer*innen" sagt die Vorsitzende der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Eka von Kalben:

Wir stehen bei der Bekämpfung der weltweiten Corona-Pandemie erst am Anfang. Das muss uns allen klar sein. In den letzten Wochen haben wir es geschafft, das Infektionsgeschehen erfolgreich zu verlangsamen, jetzt fängt die Arbeit aber erst richtig an. Wir müssen alles dafür tun, eine zweite Welle zu verhindern, die uns vermutlich härter treffen würde als die Erste.

Es war richtig, dass auch Schleswig-Holstein zu Beginn der Corona-Pandemie strenge Einreisebestimmungen und Quarantäne-Regelungen erlassen hat, um die Ausbreitung des Virus in den Griff zu bekommen. Richtig ist aber auch, dass jede freiheitsbeschränkende Maßnahme angemessen sein muss. Das heißt, sie muss nicht nur geeignet und erforderlich sein. Mittel und Zweck müssen in einem angemessenen Verhältnis stehen. Das zu überprüfen und die Maßnahmen gegebenenfalls anzupassen, ist unsere Pflicht als Parlament. Das niedersächsische Urteil zur Quarantäne-Anordnung ist ein gutes, pro-europäisches Urteil und ein Signal, in welche Richtung die Reise nun gehen wird. Das Virus ist weltweit verbreitet und es wäre unsinnig, aus diesem Grund jedes Land als Risikogebiet einzustufen und Quarantäne-Maßnahmen zu verhängen. Auch Schleswig-Holstein sollte sich der niedersächsischen Linie anschließen und Quarantäne nur im Verdachtsfall anordnen. Das wäre auch ein deutliches Signal für alle Menschen im deutsch-dänischen Grenzland und für den Austausch zwischen Schleswig-Holstein und Dänemark.

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