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27.11.2019

6. Kita-Newsletter, letzter Änderungsantrag

Liebe Bildungsinteressierte, liebe Kommunale Grüne,

bald ist es soweit, der Kita-Reformprozess wird im Dezember mit Verabschiedung des Gesetzes seine erste Etappe erreichen. Am Donnerstag, den 28.11. bringen wir unseren dritten und vorerst letzten Änderungsantrag in den Sozialausschuss zur Abstimmung ein. Mit diesem widmen wir uns unter anderem den in den Oktober-Anhörungen mitgeteilten wichtigen Änderungswünschen der Verbände: Verfügungszeiten, Schließzeiten, Leitungsfreistellungen.

Wird der Gesetzentwurf am Donnerstag so abgestimmt, soll er im Dezember im Plenum beschlossen werden.

Ein gutes Gefühl!

Insgesamt haben wir als Jamaika-Koalition hier ein gutes neues Kita-Gesetz erarbeitet, das – und so ehrlich dürfen wir sein – natürlich ein Kompromiss aus den verschiedensten Interessen der Verbände, Träger, Kommunen und Eltern ist. Keine leichte Aufgabe, das kann ich so sagen, aber ich muss an dieser Stelle die sehr gute Zusammenarbeit unseres Jamaika-Bündnisses loben. Auch wenn wir an mancher Stelle hart verhandelt und auch gestritten haben, sind wir doch immer zu kompromissfähigen Lösungen gelangt. Und natürlich ist klar, dass dies nicht das Ende der Fahnenstange ist.

Selbstverständlich werden im Evaluationsprozess hier und da noch Dinge auftauchen, die nachjustiert werden müssen. Aber genau dazu dient diese Übergangsphase bis 2024 ja auch.

 

1. SOZIALAUSSCHUSS AM 28.11.2019

Wie schon erwähnt tagt am Donnerstag der Sozialausschuss, in welchem wir unseren vorerst letzten Änderungsantrag des Kita-Gesetzes einbringen und begründen werden. Wenn ihr dieser spannenden Debatte folgen wollt, könnt ihr ins Landeshaus kommen oder alternativ alles über das ParlaRadio mitverfolgen. Dazu klickt ihr am Donnerstag, den 28.11.2019 um 14 Uhr einfach auf diesen Link: www.landtag.ltsh.de/aktuelles/parlaradio/parlaradio-a/

Die Tagesordnung sowie unseren Änderungsantrag findet ihr hier.

2. UNSERE WICHTIGSTEN ÄNDERUNGEN

Insgesamt haben wir drei Änderungspakete für das Kita-Gesetz auf den Weg gebracht. Die wichtigsten und damit am meisten umkämpften Änderungen lauten:

a. Naturkindergärten

Naturkitas und Naturkrippen sind wichtig und richtig! Entgegen einem vor kurzem erschienenen Extra3 Beitrag wollen wir diese selbstverständlich nicht abschaffen oder einstellen. Eine große Diskussion war hier das Eintrittsalter. Innerhalb der Koalition konnten wir uns schlussendlich auf ein Mindestalter von 20 Monaten einigen. Bei der Festlegung dieses Alters sind wir der Empfehlung des Bundesverbandes für Wald- und Naturkindergärten gefolgt. Tatsächlich gibt es in ganz Schleswig-Holstein auch nur eine Handvoll Natur-Krippen, der überwiegende Teil der Kinder in Naturkitas ist bereits 20 Monate oder älter. Während der Evaluationsphase, die bis 2024 angesetzt ist, werden die jetzt jüngeren Kinder selbstverständlich nicht aus den Naturkitas genommen. Sie werden in ihre Gruppen hineinwachsen und das entsprechende Alter bis 2024 erreichen. Für alle Neuzugänge gilt, dass die Kinder (auch während der Evaluationsphase) bei Eintritt bereits 20 Monate alt sein müssen. Darüber hinaus haben wir Naturkindergärten bei den räumlichen Anforderungen im Gesetz exkludiert, so dass hier keine baulichen Umsetzungsmaßnahmen für bestehende Naturkitas zu befürchten sind. Wichtig war auch, dass wir klargestellt haben, dass man die Mahlzeiten auch in sogenannten Notunterkünften einnehmen kann.

b. Dänische Minderheiten

Die dänische Minderheit hat in ihren Kitas, insbesondere was die Frage der Fachkräfte angeht, einige Besonderheiten. Hier haben wir dafür gesorgt, dass die bestehenden Kitas keine Nachteile haben.

c. Verfügungszeiten

Nach einer Abfrage der Kommunen waren wir von einem Mittelwert von 4 Std. Vor- und Nachbereitungszeit ausgegangen. Gemäß unserem Versprechen, die Verfügungszeiten zu erhöhen, hatten wir diese dann auf 5 Std. pro Gruppe/Woche erhöht, in dem festen Glauben, hier eine Verbesserung zu schaffen. Das ist uns in den Anhörungen dann allerdings mächtig um die Ohren geflogen, denn: eine Abfrage der LAG Wohlfahrtsverbände, die über 80% der in Schleswig-Holstein ansässigen Kitas repräsentieren, hat einen Mittelwert von 7,3 Std Verfügungszeit ergeben. Leider standen uns diese Daten vorab nicht zur Verfügung, so dass wir hier nun noch einmal in die Verhandlung gehen mussten. Ein Unterschied von 3,3 Std. ist ein nicht unerheblicher Kostenaufwand in einem festgelegten und sowieso schon zu knappen Budget. Klar war, diesen Betrag mussten wir anderswo einsparen. Glücklicherweise hatte das Ministerium bereits von Anfang an die sog. Sachkostenpauschale pro Kind mit 500 Euro sehr hoch angesetzt, so dass wir hier den nötigen Puffer für die Anhebung der Verfügungszeiten ausmachen konnten. Wir haben die Verfügungszeiten pro Woche/Gruppe damit auf 7,8 Std anheben können. Dieser Vorschlag wird Donnerstag im Sozialausschuss abgestimmt.

d. Leitungsstunden

Schon der Gesetzentwurf sieht eine Freistellung einer Leitungskraft für Kitas mit 5 Gruppen vor. Für größere Gruppen gab es keine Regelung. Das haben wir in einem Änderungsantrag aufgenommen und werden auch entsprechend der Größe der Kita weitere Entlastung ermöglichen. Diese Mittel können dann zum Beispiel auch genutzt werden, um Verwaltungskräfte einzustellen, was wiederum bei dem bestehenden Fachkräftemangel sinnvoll sein kann.

e. Kindertagespflege

Wir haben die Kindertagespflege während des gesamten Reformprozesses immer mitgedacht, denn so viel ist klar: Ohne die Kindertagespflege sähe es schlecht aus mit der Betreuung unserer Kinder! Insofern war es uns ein großes Anliegen, hier Regularien zu schaffen, die einer Tagesmutter Planungssicherheit geben und eine Zukunft ermöglichen. Tagespflegepersonen wird somit beispielsweise der Zugang zur Fachhochschule erleichtert, indem sie mit mittlerem Abschluss sowie dreijähriger Berufserfahrung (nachzuweisen sind hier die Arbeitsverträge mit den Jugendämtern) aufnahmeberechtigt sind. Dies ist beispielsweise vor allem für junge Mütter interessant. Sie sind wegen fehlender Berufserfahrung sowie eigener kleiner Kinder oft nicht in der Lage das Pensum einer PiA Ausbildung zu stemmen. Hier könnte ein Weg sein, zunächst einmal die (zeitlich viel kürzere) Tagespflegequalifikation zu absolvieren, um dann als Tagesmutter ihre eigenen Kinder plus weitere Kinder (bis max. 5) zu betreuen. Wenn die eigenen Kinder dann alt genug sind und sie drei Jahre Berufserfahrung gesammelt hat, hätte sie die Möglichkeit, an der Fachschule die PiA Ausbildung zu beginnen. Außerdem können Tagespflegepersonen Kinder nun auch weniger als 10 Wochenstunden und auch in Räumen der Kindertagesstätten im Rahmen der sog. „Randstunden“ betreuen, also außerhalb des regulären Kitabetriebes.

3. WAS DIE REFORM NICHT ABDECKT

Leider konnten wir mit dieser Kita-Reform nicht alle Baustellen angehen, wie wir es uns gewünscht hätten. Ein paar wichtige Punkte sind noch offen. Diese werden wir in den kommenden Monaten und Jahren auf anderen Wegen lösen müssen. Hier sei beispielsweise die Inklusion erwähnt oder auch die Schulkind-Betreuung. Auch der Fachkräftemangel ist ein großer Themenkomplex. Hier arbeiten wir bereits eng mit dem Bildungsausschuss und unseren schulpolitischen Sprecher*innen zusammen, um mehr Fachkräfte zeitnah auszubilden. Ein positiver Grundstein wurde hier bereits gelegt: PiA – Praxisintegrierte Ausbildung. Das Feedback, das wir hierzu erhalten, ist durchgehend positiv. Die Ausbildung wird sehr gut angenommen. Diese gilt es also weiter auszubauen.

4. WAS ICH MIR VON EUCH VOR ORT WÜNSCHE

Auch wenn ich weiß, dass bei Euch noch große Unsicherheiten bezüglich der zu erwartenden Finanzen bestehen, ist es wichtig, schon jetzt zu beraten, wie ihr die Kitareform vor Ort umsetzen werdet.

a. Es macht Sinn, bei Eurer Verwaltung abzufragen, wie sich die Reform auf die bei Euch bestehenden Standards auswirkt. Dazu kann die Gemeinde abschätzen,

  • was sie als Wohnortgemeinde zukünftig insgesamt an den Kreis zahlen muss (4.400 Euro pro Kind/Jahr im Durchschnitt),
  • was sie an Einnahmen durch Elternbeiträge eventuell verliert (neue Deckel, Geschwisterermäßigung) und
  • was sie eventuell für zusätzliche Qualität (kleinere Gruppen und mehr Personal) bezahlen muss.

b. Ihr solltet vor Ort diskutieren, wie ihr das Geld bei positiver Bilanz einsetzen wollt. Eine Idee wäre beispielsweise Elternbeiträge in der Krippe weiter zu senken, um das wegfallende Krippengeld zu kompensieren. Oder auch eine erweiterte Geschwisterermäßigung für Schulkinder, die Vergütung von Auszubildenden, Ausbau der Qualität und weiteres wäre denkbar.

c. Außerdem muss in den Kreisen diskutiert werden:

  • Wieviel Personal wird benötigt, wenn die Kreise die Finanzierung organisieren und welche Verwaltungstätigkeiten fallen dafür in den Kommunen weg?
  • Welche Standards soll der Kreis zusätzlich zu den Mindeststandards im Gesetz festlegen?
  • Welche Entlastung entfällt auf die Kreise durch die neuen Regelungen zur Kindertagespflege?

5. TERMINE

Ich bin bekanntlich ja viel im Land unterwegs, um über die Kita-Reform und all die Gerüchte und Unsicherheiten darüber aufzuklären. Meine nächsten öffentlichen Termine sind die folgenden. Zu diesen lade ich alle Interessierten herzlich ein.

  • 27.11.2019, Kita-Abend in Horst bei Elmshorn
  • 29.11.2019, LAG Soziales – Kommunalotreffen in Neumünster
  • 03.12.2019, Kita-Abend in Bad Bramstedt
  • 29.01.2019, Kita-Abend in Timmendorfer Strand
  • 05.02.2019, Kita-Abend in Schleswig

Nähere Informationen zu Ort und Uhrzeit findet ihr hier.

Ihr seht also, wir sind noch nicht am Ziel, sondern wirklich nur auf dem Weg! Umso mehr brauche ich Eure regelmäßigen Rückmeldungen zur Kita-Reform, um für weitere Veränderungen zu kämpfen.

Herzlichst, Eure Eka

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