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18.03.2019

2. Kita-Newsletter: FAQs und mehr

Liebe Kita-Interessierte,

wir haben wieder einige Neuigkeiten aus den letzten Wochen und Monaten zusammengestellt und hoffen, Sie so optimal auf dem Laufenden halten zu können.

Inhalt:

  1. FAQs
  2. Finanzierungspakete
  3. Naturkindergärten
  4. Gute-Kita-Gesetz
  5. Moratorium der Kitabeiträge
  6. Warum nicht beitragsfrei?
  7. Fachkräftemangel
  8. Praxisintegrierte Ausbildung: PiA
  9. Tagespflege

 

 

  1. Gleich zu Beginn natürlich – brandaktuell – die Kita-Reform. Dazu finden Sie hier das am 14.3. vorgestellte Eckpunkte-Papier, eine Präsentation des Sozialministeriums folgt demnächst. Das Ministerium hat zudem einen „FAQs Kita“ mit den wichtigsten Fragen im Bereich Kita entwickelt. Wir zusätzlich einige, aus grüner Sicht wichtige, Fragen zur Kita-Reform in einem eigenen FAQ zusammengefasst.
  2. Förderprogramme für Kommunen: Wir finden, dass die verschiedenen Finanzierungspakete und -ströme ziemlich unübersichtlich sind und dass wir genau deswegen die Reform brauchen. Dabei werden 2020 nur die Förderprogramme für Sprachbildung (6,5 Mio. Euro), für Hortmittagessen (300.000 Euro), für die Regional- und Minderheitensprachen (500.000 Euro) sowie für Familienzentren (5,5 Mio. Euro) neben dem sogenannten Standard Qualität Kostenmodell (kurz SQKM) und IMPULS bestehen bleiben.
  3. Klarstellung in Sachen Naturkindergärten: Laut Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein werden Klarstellungserlasse nicht regelmäßig veröffentlicht, sondern lediglich den Behörden zugesandt. Deshalb wird darauf auch nicht verlinkt. Aber er wird auf Anfrage jedermann und -frau zur Verfügung gestellt. Hier gehts zum Klarstellungserlass Naturkindergärten.
  4. Das Gute-Kita-Gesetz wurde vom Bund beschlossen. Leider ist das Gute-Kita-Gesetz weniger gut als der Name. Mehr Geld für Land und Kommunen ist gut und auch, dass es frei für Kitas einsetzbar ist. Schlecht ist allerdings die Begrenzung bis 2022. Was danach ist, wissen wir nicht. Außerdem fallen im Gegenzug bisherige Bundesmittel (das sogenannte Betreuungsgeld) weg. Den Wegfall des Betreuungsgeldes muss das Land kompensieren. Die Gelder vom Bund, die wir aus dem Gute-Kita-Gesetz bekommen, nutzen wir, um die Qualität in den Kitas zu verbessern und den Elternbeitrag weiter zu senken. Eine Beitragsfreiheit, wie die SPD sie fordert, ließe sich daraus nicht finanzieren.
  5. Unser Tipp für unsere grünen Kommunal*as: Wir schlagen vor, dass auf kommunaler Ebene ein Antrag stellt wird, der auf ein Moratorium der Kitabeiträge abzielt. Bis zum Ende der Reform 2020 darf es keine Erhöhung der Beiträge geben! Auch die Kommunen, die unter dem Deckel liegen, sollen das Geld, das sie an Entlastung erhalten, z.B. für die Senkung des Beitrages einsetzen.
  6. Warum nicht beitragsfrei? Eine Umfrage von YouGov (siehe Fröbel-Politikbrief) aus September 2018 zeigt, dass fast einem Drittel der Eltern die Betreuungsqualität wichtiger ist als die Beitragsfreiheit. Das ist ein wichtiger Hinweis, wenn es um Priorisierung von Schritten und Verteilung eines knappen Gutes geht. Langfristig sollen Qualität und Beitragsfreiheit aber nicht in Konkurrenz stehen müssen. Unser langfristiges Ziel bleibt deswegen die Beitragsfreiheit bei steigender und zeitgemäßer Qualität in Kitas! Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg und Niedersachsen haben die Beitragsfreiheit eingeführt bzw. werden sie einführen. Wir finden allerdings, dass dies teilweise auf dem Rücken der Kinder und der Erzieher*innen geschehen ist. Außerdem muss man sehr genau hinschauen, was frei ist. Manchmal sind nur fünf Stunden pro Tag abgedeckt (Hamburg) oder der Krippenbereich ist ausgelassen (Niedersachsen).
  7. Und was machen wir in Sachen Fachkräftemangel? Es gibt spannende Ansätze, um dem Fachkräftemangel zu begegnen. Diese werden ebenfalls im Politikbrief von Fröbel deutlich. Spannende Ansätze bietet auch das Bundesprogramm „Lernort Praxis“, das darauf abgezielt hat, Kindertageseinrichtungen in ihrer Funktion als Ausbildungsort für pädagogische Fachkräfte zu professionalisieren. Zwei konkrete Maßnahmen werden wir auf Landesebene in nächster Zeit angehen: a.) Im zweiten März-Plenum fordern wir die Anerkennung des Erzieher*innenberufs als Mangelberuf, sodass die Bundesagentur für Arbeit auch das dritte Ausbildungsjahr finanzieren muss. b.) Die teilweise Inkompatibilität zwischen den Ausbildungsstrukturen in Schleswig-Holstein und dem Aufstiegs-BAföG scheint ebenfalls nach wie vor ein Problem zu sein, auch hier haben wir einen Antrag in Planung.
  8. Die verschiedenen Wege in den Beruf der Erzieher*innen sind in diesem Übersichtspapier strukturiert dargestellt. Die Praxisintegrierte Ausbildung, oder kurz PiA, ist ein erfolgsversprechendes Konzept, da hier von Anfang an eine Bindung zum/zur Arbeitgeber*in hergestellt wird und auch eine Ausbildungsvergütung gezahlt wird. Wo überall PiA stattfindet oder geplant ist, steht auch in unseren grünen FAQs. Auch die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten sind in dem genannten Papier aufgestellt. Viele wissen z.B. noch gar nicht, dass die Möglichkeit der Förderung der Erzieher*innen-Weiterbildung durch das sogenannte Aufstiegs-BAföG besteht.
  9. Update im Bereich Tagespflegepersonen: Auch Kindertagespflegepersonen können sich natürlich in die Kita-Datenbank/Kita-Portal eintragen. Allerdings ist eine Eintragung nicht verpflichtend. Außerdem soll erfreulicherweise die Nichtförderung auf die Verwandtschaft 2. Grades reduziert werden, da der 3. Grad sehr weitgehend scheint.

Weitere Inforamtionen finden Sie hier und auf meiner Facebookseite.

Über Ihr Feedback und weitere inhaltliche Ergänzungen und Anregungen freuen wir uns wie immer! Wenn Sie weitere Fragen haben, schreiben Sie mich gerne an.

Herzliche Grüße

Eka von Kalben

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