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10.04.2020

9. Kita-Newsletter - Corona und die Folgen

Liebe Kita-Newsletter Abonnent*innen,

wegen der Coronakrise ist vor allem auch in Sachen Kita viel ins Wanken gekommen. Das Arbeitspensum des Sozialministeriums hat sich in den vergangenen Wochen vervielfacht. Größtes Problem und sehr ressourcen-fressend sind die Bemühungen zur Beschaffung von Schutzkleidung. Es ist eine unfassbare Tatsache, dass ein Cent-Produkt, wie eine Schutzmaske, heute mehr Wert hat als Gold und dass es tatsächlich Menschen und Unternehmen gibt, die versuchen, daraus Kapital zu schlagen. Das Sozialministerium hat nun also mehrere Baustellen gleichzeitig und versucht nach allen Kräften, die aktuellen Herausforderungen zu meistern. Das vorweg genommen erklärt, warum nur die drängenden Fragen in Bezug auf Notbetreuung beantwortet werden. Die Coronakrise zehrt an den Kräften aller Regierungsbeteiligten, so viel ist klar. Nun will ich aber mit den Informationen, die ich habe, versuchen, euch bestmöglich auf eure Fragen zu antworten. Wenn danach immer noch Fragen offen sind, bitte ich euch mir diese zuzusenden. Gleichzeitig bitte ich euch aber auch um Geduld bei der Beantwortung. Viel Freude beim Lesen.

Herzlichst Eure Eka

 

Welche Teile der Kita-Reform sollen bereits zum 1. August 2020 umgesetzt werden?

Zunächst einmal möchte ich euch darauf hinweisen, dass die Kita-Reform nicht grundsätzlich verschoben wird. Vor dem Hintergrund der Coronakrise haben sich die Landesregierung und die kommunalen Spitzenverbände darauf verständigt, einige Teilaspekte der Reform bis zum 01.01.2021 auszusetzen. Die angekündigte „Verschiebung der Kita-Reform“ hat aber sofort zu dutzenden Fragen bei allen Betroffenen geführt, deshalb hier noch einmal, die wichtigsten Punkte. Weitere Details könnt ihr dem angehängten „Letter of Intent“ (siehe Anhang) entnehmen.

1. Finanzierung

Trotz Aussetzung einiger Teilaspekte der großen Reform wird das Land die eingeplanten Mittel vollumfänglich den Kommunen nach dem bisherigen System zur Verfügung stellen.

2. Deckelung der Elternbeiträge

Wie vorgesehen gilt ab dem 01.08.2020 bei einem U3-Kind ein rechnerischer Deckel von 180 Euro für eine 5-stündige Betreuung pro Tag (25 Stunden/ Woche) bzw. 288 Euro für eine 8-stündige Betreuung pro Tag (40 Stunden/ Woche). Bei einem Ü3-Kind ergibt sich ein rechnerischer Deckel von 141 Euro für eine 5-stündige Betreuung bzw. rund 226 Euro für eine 8-stündige Betreuung.

3. Landesweite Regelung zur Geschwisterermäßigung

Die Geschwisterermäßigung, wie im neuen Kita-Gesetz geplant, gilt ebenfalls ab dem 01.08.2020.

4. Bestandsschutz für bereits gemachte Platzzusagen

Das, was an Plätzen von Trägern bereits in weiser Voraussicht auf den 01.08.2020 geschaffen wurde, hat Bestandsschutz und wird finanziert. Ein Zurück zum alten Standard – also ein Abbau von bereits aufgebauter Qualität ist ausdrücklich nicht gewollt. Außerdem wird die Nutzung der Kita-Datenbank ab dem 1. August 2020 verpflichtend. Das Personal, das bereits angeworben wurde, um den Qualitätsstandards des neuen Kita-Gesetzes gerecht zu werden, bleibt und wird finanziert! Werden auch die Elternbeiträge für Kita, Hort, Offener Ganztag und Kindertagespflege für den Zeitraum der behördlich angeordneten Betretungsverbote erstattet? Hier gibt es immer wieder Missverständnisse und Aussagen aus den Kommunen, dass die Beitragserstattungen für den offenen Ganztag oder für die Kindertagespflege nicht gelten solle. Das ist nicht richtig. Landesregierung und kommunale Spitzenverbände haben sich darauf geeinigt, dass auch die Elternbeiträge für Offenen Ganztag und für die Kindertagespflege übernommen werden.

Bekommen Eltern, deren Kind in der Notbetreuung betreut wurde, auch die Elternbeiträge erstattet?

Das habe ich immer so gefordert und so ist es auch vereinbart. Das Land hat den Kommunen dafür vorläufig € 50 Mio zur Verfügung gestellt.

Wie sieht das mit Eltern aus, die ihr Kind in der Kindertagespflege betreut haben lassen, obwohl sie in keinen systemrelevanten Berufen arbeiten?

Auch in der Kindertagespflege erhalten alle Eltern ihre Beiträge erstattet.

Welche Unterstützungsmöglichkeiten können Kindertagesmütter/-väter bekommen, wenn sie Corona-bedingte Verdienstausfälle haben?

Im Kreis Pinneberg hat der Kreistag kürzlich beschlossen, den Tageseltern 30 freie Tage in Corona-Zeiten extra zu bezahlen, um diesen möglichen Verdienstausfall zu kompensieren. Tageseltern im Kreis Pinneberg haben daher insgesamt 60 bezahlte freie Tage für das Jahr 2020. Das halte ich für einen guten Ansatz und rufe unsere grünen Kommunalos auf, sich in ihren Kommunen für vergleichbare Lösungen einzusetzen.

Wie können auf kommunaler Ebene die Erstattungsmodalitäten geklärt und Entscheidungen getroffen werden, wenn die Gremien nicht tagen dürfen?

Im Zweifel müssen die Entscheidungen erst einmal im Rahmen von Eilentscheidungen durch den Bürgermeister getroffen werden, aber wir arbeiten daran, rechtliche Lösungen zu finden, wie Sitzung virtuell abgehalten werden können.

Warum werden die Kitas aus infektionsmedizinischen Gründen geschlossen, aber Kindertagespflegeeinrichtungen nicht?

Ich verstehe, dass diese Entscheidung der Landesregierung viel Unverständnis hervorruft. Der Hintergrund für die Differenzierung zwischen Kita und Tagespflege liegt darin, dass beide Angebote unter infektionsmedizinischer Betrachtung nicht vergleichbar sind. Während in großen Kitas mit mehreren Gruppen bis zu 100 Kinder betreut werden, sind es bei der Tagespflege jetzt nur noch max. 5 Kindern an einem Ort. Dies ist die gleiche Größenordnung, wie sie punktuell bei der Notbetreuung in der Kita entstehen kann. Hier findet also keine Ungleichbehandlung statt, auch Erzieher*innen kümmern sich weiterhin in der Notbetreuung, um die Betreuung von Kindern. Und dass die Notbetreuung erforderlich ist, ist sicherlich unumstritten.

Wird das Land die Betriebskostenzuschüsse für den Zeitraum der behördlich angeordneten Betretungsverbote zurückfordern?

Nein, das Land wird die den Kreisen und kreisfreien Städten gewährten Zuschüsse zu den Betriebskosten für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege nach § 25 KiTaG nicht zurückfordern.

Wird ein Lohnersatz wegen Schul- und Kitaschließung gezahlt?

Wer wegen Schul- oder Kitaschließung die eigenen Kinder betreuen muss und nicht zur Arbeit kann, ist nach der vor Kurzem erfolgten Änderung des Infektionsschutzgesetzes gegen übermäßige Einkommenseinbußen abgesichert. Details hierzu findet ihr in den FAQ der Landesregierung:

www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/FAQ/Dossier/ Kita.html;jsessionid=F550F58C49B6E025F2D86CAD4162947C.delivery2-replication

Werden die Kitas nach dem 19. April wieder öffnen?

Nächste Woche wird sich die Kanzlerin mit den Ministerpräsident*innen hierzu beraten. Ob, die danach eine Veränderung in der Kinderbetreuung stattfinden wird, kann heute nicht seriös beantwortet werden. Ich glaube allen ist bewusst, wie wichtig es gerade für die Kleinsten ist, wieder aus der häuslichen Quarantäne herauszukommen.

Wird trotz Erstattung der Elternbeiträge das Krippengeld weitergezahlt?

Ja, das Krippengeld wird - trotz vollständiger Erstattung der Elternbeiträge - zunächst weiter gezahlt. Die Überzahlung wird dann allerdings durch den Wegfall des Krippengeld für Juni und Juli wieder ausgeglichen.

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