Klimakrise: Konkrete Krisen brauchen konkrete Maßnahmen!
Krisenzeiten sind Zeiten des Handelns: Um die Pariser Klimaziele zu erreichen, ist es entscheidend, dass der Klimaschutz auf allen Ebenen vorangetrieben wird - Land, Bund, EU und Kommunen. Wir haben die besten Voraussetzungen dafür, die Chancen, die aus einer mutigen Klimapolitik erwachsen, in neue Geschäftsfelder, klimaverträgliches Wirtschaften und eine gesteigerte Lebensqualität umzusetzen. Handeln nach dem Prinzip der ökologischen Notwendigkeit führt also auch zu wirtschaftlicher Prosperität, sichert für die nachfolgenden Generationen eine intakte Umwelt genauso wie den ökonomischen Wohlstand. Hochqualifizierte Forschungseinrichtungen, innovative Unternehmen, eine kreative und engagierte Bevölkerung und eine vorausschauende Politik bieten die besten Voraussetzungen für ein gutes Gelingen dieser zentralen Aufgabe.
Für eine soziale und ökologische Transformation unserer Wirtschaft ist es entscheidend, verlässliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Diese wollen wir der Wirtschaft bieten, indem wir erneuerbare Energien als Kraft der Wirtschaft ausbauen, innovativen Klimaschutz in Unternehmen stärken und Innovationsforschung fördern. Denn Investitionen in Klimaschutzmaßnahmen heute, sind Investitionen in den wirtschaftlichen Vorteil von morgen. Die Klimakrise ist auch eine Wirtschaftskrise, sie bedroht unseren Wohlstand von morgen. Daher sind Ressourcen- und Energieeffizienz der Schlüssel für ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum von dem sowohl Unternehmen als auch Klima und Umwelt profitieren. Die globale Erderwärmung wird zu einem wachsenden Bedarf an klimafreundlichen Technologien führen. Das ist der Markt der Zukunft! Auch deshalb investieren schon heute viele Unternehmen in innovative Umwelttechnik. Klimaschutz rechnet sich ökonomisch wie ökologisch.
Wir Grüne übernehmen dort, wo wir können, Verantwortung, um die überlebenswichtige 1,5 °C Grenze einzuhalten. Wir dürfen keine Zeit verlieren, um den Klimaschutz auf allen Ebenen mit konkreten Maßnahmen weiter voranzubringen. Daher unterstützen wir die wichtigen Anstrengungen der Kommunen im Klimaschutz. Auf kommunaler Ebene wird Klimaschutz konkret: mit Klimaschutzaktionsplänen, einer klimafreundlichen Wärmeplanung oder auch klimaneutralem Bauen und Sanieren leisten die Kommunen einen essenziellen Beitrag zum Klimaschutz. Auf Landesebene wollen wir dort, wo wir in Regierungsverantwortung stehen, unsere Möglichkeiten für ambitionierteren Klimaschutz nutzen. Von Klimavorbehalten für Förderprogramme über die Einführung eines wirksamen CO2-Schattenpreises für die Landesverwaltungen, wollen wir mit den Landesverwaltungen ein Vorbild für gelebten Klimaschutz sein. Und auch auf Bundes- und EU Ebene versuchen wir die geeigneten Rahmenbedingungen für den Ausbau der erneuerbaren Energien zu schaffen und mit gezielten Impulsen den Klimaschutz zu stärken und innovativen Ideen eine Stimme im Bundestag und im EU-Parlament zu geben.
A. Wir übernehmen Verantwortung
Um das in Paris vereinbarte Ziel zu erreichen, ist entschlossenes Handeln auf allen Ebenen nötig: in den Kommunen, den Bundesländern auf nationaler und EU-Ebene. Dort wo wir Grüne an der Regierung beteiligt sind, übernehmen wir diese Verantwortung schon jetzt. In den Ländern und auch im Bund wollen wir die folgenden Punkte in den nächsten 12 Monaten in die politische Debatte einbringen.
- Die Landesverwaltungen als Vorbild
- Ausgestaltung der Förderprogramme
- Verkehr
1. Die Verwaltungen als Vorbild:
a. Einführung eines CO2-Schattenpreises für die Landesverwaltungen (180 €/ t CO2)
Für interne Berechnungen der Landesregierungen soll bei allen Wirtschaftlichkeitsberechnungen ein Schattenpreis von 180 € pro Tonne CO2 eingeführt werden. Dieser bildet die realen Kosten für Gesellschaft und Umwelt ab. Mit einem solchen Schattenpreis für alle Verwaltungsaktivitäten wird es einfacher, wenig CO2-intensive Produkte und Verfahren zu bevorzugen. Der Schattenpreis soll soweit technisch möglich und sinnvoll bei Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen angewandt werden und u. a. bei Vergaben und der Planung von Baumaßnahmen zu einer Verschiebung hin zu klimafreundlichen Produkten und Planungen führen.
b. Sanierung landeseigener Liegenschaften und verschärfte Anforderungen für den Neubau landeseigener Liegenschaften
Bei der Sanierung und beim Neubau landeseigener Liegenschaften sollen ambitioniertere Energiestandards gelten als gesetzlich vorgeschrieben. So sollen Landesgebäude künftig mit einer Gebäudehülle in mindestens Passivhausqualität errichtet oder saniert werden. Der Energie-Plus-Standard soll bei geeigneten Projekten und in deutlich zunehmendem Umfang zum Einsatz kommen. Die Dächer der Landesgebäude werden zur Erzeugung von Solarstrom genutzt Wo irgend möglich soll auch bei Bauvorhaben der Öffentlichen Hand so klimaschonend wie möglich gebaut werden. Das bedeutet vor allem die Verwendung von Holz als Bau-material statt Zement.
c. Flächen in Landesbesitz für Erneuerbare Energien
Bei sämtlichen Flächen in Länderbesitz soll geprüft werden, inwieweit sie für die Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Quellen (also naturverträgliche Freiflächen-PV und Windkraft) zur Verfügung gestellt werden können. Auch soll auf und an Gebäuden in Landesbesitz erneuerbare Energieanlagen angebracht oder Gründächer gepflanzt wer-den. Hierbei sollen nach Möglichkeit die gesamte zur Verfügung stehende Fläche genutzt werden
d. Verpflichtende kommunale Wärmeplanung
Rund ein Drittel der deutschen CO2-Emissionen entstehen durch Wärmeerzeugung. Um auf kommunaler Ebene alle Handlungsmöglichkeiten zur Erreichung der Klimaschutzziele (z. B Nutzung industrielle Abwärme) systematisch zu erfassen, wird eine Wärmeplanung benötigt. Ein kommunaler Wärmeplan ist ein Strategieinstrument für eine effiziente, klimaneutrale Wärmeversorgung, unterstützt die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand beim Klimaschutz und erfüllt eine Informationsfunktion für die Allgemeinheit. Wir wollen nach baden-württembergischen Vorbild die Großen Kommunen der Flächenländer zu solch einer Wärmeplanung gesetzlich verpflichten. Die ermöglicht von Seiten der Länder eine 100%ige Übernahme der entstehenden Kosten.
e. Reduktion der Klimabelastung durch die Fuhrparke
Die Landesfuhrparke überall dort wo es verfügbare Alternativen gibt sollen bis 2030 auf klimafreundliche /klimaneutrale Fahrzeuge umgestellt werden und im Rahmen von Mobilitätsmanagement eine Reduzierung der Mobilitätsbedarfe der Landesverwaltung erreicht werden. Die Ladenetzinfrastruktur muss an sämtlichen Standorten in Verbindung mit der Installation von Photovoltaik ausgebaut werden. Landeskabinette müssen als Vorbild vorangehen und wo möglich schnellstmöglich auf CO2-freie Antriebe umsteigen
f. Klimaschutz bei der Vergabe öffentlicher Aufträge
Die Landesverwaltungen selbst haben durch ihre Größe eine Marktmacht. Spätestens ab 2030 streben wir eine nahezu klimaneutrale Beschaffung an. Schon heute senden wir mit dieser Ankündigung den Anbietern damit ein klares Signal. Die nächsten 10 Jahre sollten von den Unternehmen genutzt werden, den CO2-Fußabdruck ihre Produkte zu ermitteln, CO2-Einsparungen in Herstellung und Transport überallumzusetzen, wo dies möglich ist, um damit den Landesverwaltungen ein nahezu klimaneutrales Produkt anbieten zu können. Dafür braucht es auch ein Siegel “Klimaneutrales Unternehmen/klimaneutrales Produkt” dass ähnlich wie das EU-Bio-Siegel kontrolliert und verwendet wird. Hauptkriterium bei der Vergabe des Siegels muss die fortwährende Reduktion von Emissionen sein, ein-zig unvermeidbare Emissionen sollten im Rahmen des Siegels finanziell kompensiert werden können. Wir setzen uns für die Entwicklung und Einführung eines solchen Siegels auf EU-Ebene ein.
g. Wandel in der Forstwirtschaft für den Klima- und Biodiversitätsschutz
Die Landesforstverwaltungen haben einen großen Einfluss auf den notwendigen und an-stehenden Waldumbau. Sie sollten ein Vorbild für den Wandel im gesamten Forstsektor sein. Da Holz und Waldböden große Mengen an CO2 speichern können, liegt der Fokus auf Walderhalt und zugleich Waldumbau hin zu naturnahen, biodiversitätsreichen, klima-resilienteren Mischwäldern. Wenn Gelder von der öffentlichen Hand (des in der Diskussion stehenden Waldzukunftsfonds) für den Waldumbau zur Verfügung gestellt werden, müssen sie sich an diesen Kriterien orientieren.
2. Klimavorbehalt für alle Gesetze, Richtlinien und Förderprogramme der Länder
Gesetze, Richtlinien und Förderprogramme der Länder sollen stärker als bisher unter Klimaschutzaspekten ausgestaltet werden und die bestehenden Förderprogramme auf ihre Klimawirkung überprüft werden. Gleiches soll für die Förderung von Investitionen der Gemeinden und Gemeindeverbände und für Finanzausgleichsmittel gelten. Diese Förderungen sollen im Dialog mit den kommunalen Landesverbänden überprüft und ausgestaltet werden. Ein gutes Beispiel für einen bürokratiearmen aber effektiven Klimavorbehalt ist der standardisierte Klima-Check, der gerade in Berlin und Bremen erarbeitet wird.
3. Verkehr
a. Mobilitätspass/Nahverkehrsabgabe: Kommunale Entscheidungs- und Gestaltungsmöglichkeiten stärken
Um die Klimaschutzziele im Verkehr zu erreichen, muss der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) nahezu verdoppelt werden. Dazu bedarf es einer Attraktivitätssteigerung (Angebotserweiterung, Vergünstigung). Für die Kommunen werden nachhaltige Finanzierungsmöglichkeiten benötigt. Die heutige Finanzierung des ÖPNV reicht bei Weitem nicht aus. Die Landesregierungen können für Kommunen einen gesicherten Rechtsrahmen schaffen, der es den Kommunen erlaubt, neue, passende Finanzierungsinstrumente zu prüfen und abgestimmt auf lokale Bedürfnisse einzuführen.
b. Förderungen Radverkehr und Fußverkehr ausbauen
Fahren mit Rad oder Pedelec und zu Fuß gehen auf Alleen, sicheren Wegen, und durch Parks macht nicht nur Spaß, sondern ist auch gesund und emissionsfrei. Deshalb wollen wir, dass jeder zweite Weg bis 2030 selbstaktiv zurückgelegt wird. Dieses kann nur gelingen, wenn dem nicht-motorisierten Verkehr in den Innenstädten und Stadteilzentren Priorität eingeräumt wird. Das heißt mehr und sichere Rad- und Radschnellwege. Die Förderung des Rad- und Fußverkehrs ist auf allen Ebenen finanziell und rechtlich auszubauen. Eine besondere Bedeutung haben hier Radschnellverbindungen für Alltagswege.
c. Klimafreundliche Schiene noch attraktiver machen
Unser Ziel ist die Verdopplung der von Fahrgästen gefahrenen Kilometer (Pkm) im öffentlichen Verkehr bis 2030.Dazu müssen Bahnen und Busse flächendeckend im dichten Takt verkehren, eine zuverlässige Qualität bieten und preislich attraktiv sein. Dazu muss der Schienenverkehr als wichtige Säule des öffentlichen Verkehrs weiter ausgebaut wer-den. Die Maßnahmen des Konzepts Deutschland-Takt sind so schnell wie möglich umzusetzen, damit der Halbstunden-Takt im Schienenfernverkehr als Grundlage für die Nahverkehrsangebote der Länder flächendeckend eingeführt werden kann. Das Schienennetz ist für den Schienengüterverkehr zu ertüchtigen, so dass 740 m-Züge flächendeckend eingesetzt werden können.
B. Ökonomische Impulse durch Klimaschutz für die Privatwirtschaft
Die Folgen der Corona-Krise haben gezeigt, dass Wirtschaftsentwicklung und die CO2-Emissionen immer noch zusammenhängen. Bricht die Wirtschaft ein, sinken die Emissionen, wächst die Wirtschaft, gehen die Emissionen rauf. Das muss sich ändern und das Wirtschaftswachstum von den Emissionen entkoppelt werden. Wir müssen die Corona-Krise nutzen, um unsere wirtschaftlichen Strukturen so zu ändern, dass wir die Basis für Sicherheit und Wohlstand in den nächsten Jahren und Jahrzehnten legen. Klimaschutz kann dabei das Konjunkturprogramm sein, dass uns aus zwei Krisen führt. Wenn bei den Coronahilfsprogrammen die Entwicklung und Umsetzung der für die Zukunft entscheidenden Innovationen gefördert werden, dann werden Wertschöpfung und Arbeitsplätze gesichert und gleichzeitig die Klimaschutzzeile erreicht. Konsequenter Klimaschutz schafft Planungssicherheit für Unternehmen und setzt damit erst die nötigen Investitionen in Forschung, Entwicklung und Anwendung neuer klimafreundlicher Verfahren frei. Nur wenn es uns gelingt, die wirtschaftlichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen in Deutschland so zu gestalten, dass Unternehmen aus den guten Ideen, die es bereits jetzt gibt, auch Zukunftsinvestitionen machen, haben wir die Chance, die sozial-ökologische Transformation erfolgreich zu meistern. Dann leben wir in 10 Jahren in einem Land, in dem die Menschen in sicheren Arbeitsplätzen an der Herstellung von CO2-neutralem Stahl arbeiten, sich klimaneutral fortbewegen und digital vernetzt Energie aus erneuerbaren Quellen überall zur Verfügung steht. Mit folgenden 3 Punkten schaffen wir dafür die Rahmenbedingungen:
- Wirtschaftskraft aus 100% Erneuerbarer Energie
- Stärkung der Innovation im Klimaschutz in Unternehmen
- verstärkte Forschungsförderung für mehr Klimaschutz
1. Wirtschaftskraft aus 100% Erneuerbarer Energie
a. Erhöhung der Ausbauziele und Ausschreibungsvolumina im EEG
Wer ja sagt zu Wasserstoff, muss auch Ja sagen zu einem deutlichen Ausbau der Erneuerbaren. Im EEG muss berücksichtigt werden, dass der Strombedarf der Zukunft deutlich höher ist als heute, allen Effizienzbemühungen zu Trotz. E-Mobilität, Smarthomes, Wärmepumpen, und vor allem die Erzeugung von Wasserstoff werden den Strom-verbrauch um 25 – 50% im Vergleich zu heute ansteigen lassen. Um dennoch das von der Bundesregierung selbst gesteckte Ziel 65% Erneuerbare im Strom bis 2030 zu erreichen, müssen die Ausbauziele im EEG und entsprechend die Ausschreibungsvolumnia für Erneuerbare erheblich erhöht werden
b. Bürokratieabbau bei Dach-PV!
Grundsätzlich soll Dach-Photovoltaik von der Pflicht zur Teilnahme an Ausschreibungen befreit sein. Die Nutzung von Dachflächen zur Erzeugung von Erneuerbaren Energien sollte möglichst unbürokratisch und einfach möglich sein. Die Pflicht zur Teilnahme an Ausschreibung behindert unnötigerweise die Umsetzung einer gesetzlichen Pflicht zur Errichtung von Dach-PV wie sie in vielen Bundesländern derzeit geplant wird. Abhilfe kann hier eine einfache Regel schaffen: Dach-PV-Anlagen sind grundsätzlich von der Pflicht zur Teilnahme an Ausschreibungen befreit. Das würde auch Mieterstrommodellen und der dezentralen Energiewende helfen, für die wir Grüne stehen. Die Anforderungen des Denkmalschutzes sind im Sinne des Klimaschutzes anzupassen.
c. Einfache und nachvollziehbare Regelungen beim Eigenverbrauch!
Beim Eigenstromverbrauch und beim Mieterstrom gibt es aktuell unnötige Verwaltungshürden. So sollten alle Vereinfachungen der Regelungen zum Eigenverbrauch von Anlagen unter 30 kW, die durch die RED II ermöglicht werden, sofort umgesetzt werden. Eine Befreiung von Abgaben und Umlagen aus diesen Anlagen für den Eigenstrom ist Bürokratieabbau und gleichzeitig ein Förderprogramm für das ausführende Handwerk und die Entwickler von Erzeugungs- und Speichertechnologien für Privatanwender. Auch für größere Anlagen muss Eigenverbrauch möglich bleiben. Das Mieterstromgesetz ist vor allem für Vermieter viel zu bürokratisch und bürdet ihnen die kaum zu stemmenden Pflichten wie denen eines Stromversorgungsunternehmens auf. Nicht nur wirtschaftlich ist der zu geringe Mieterstromzuschlag aktuell eine Barriere, sondern die Differenzrechnung mit der vollständig zu zahlenden EEG-Umlage macht die Abrechnung von Mieterstrom auch viel zu kompliziert. Das muss sich ändern.
d. Neue Lösungen bei den Erneuerbaren fördern!
Innovative, flächenneutrale Lösungen für Erneuerbare, wie z. B Agro-PV oder Floating-PV oder Solar-Carports brauchen nicht nur einen Anschub sondern auch eine rechtliche Anpassung auf Bundesebene. Um diese Ideen zur Marktreife zu bringen sind jetzt Sonderausschreibungen im EEG nötig.
e. Platz schaffen für Erneuerbare:
Wir fordern die Bundesregierung auf ein bundesweites Flächenziel von mindestens 2 % für die Windenergie festzulegen und die Umsetzung in angepasste und verbindliche Flä-chenziele der Bundesländer in einem Bund-Länder-Dialogverfahren unterstützen
f. Einführung einer umfassenden Solarpflicht:
Pflicht zur Errichtung einer PV-Anlage für Nichtwohngebäude und Wohngebäude im Neubau. Bei Neueindeckung von Dächern von Nichtwohngebäuden und Wohngebäuden soll die Errichtung einer PV- oder solarthermischen Anlage verpflichtend werden, soweit statische Anforderungen dem nicht entgegenstehen. Gerade für mittelständische Hand-werksbetriebe wird eine PV-Pflicht zum Konjunkturprogramm.
g. klimafreundliche Abwärmenutzung von Rechenzentren:
Ein typisches Rechenzentrum mit 200 Kilowatt-IT-Anschlussleistung verbraucht im Jahr rund 1500 Megawattstunden (MWh) Strom für seine Server. Diese Energiemenge liegt „nach getaner Arbeit“ in Form von Abwärme vor. Simulationen zeigten, dass mit Hilfe einer Wärmepumpe daraus pro Jahr etwa 2300 MWh an nutzbarer Wärme auf einem Temperaturniveau von 80 Grad zur Einspeisung in ein Wärmenetz erzeugt werden kann. Da-mit ließen sich rund 150 Haushalte mit Wärme versorgen. Diese Wärme soll möglichst bei allen Rechenzentren für die Wärmeversorgung genutzt werden.
2. Stärkung der Innovation im Klimaschutz in Unternehmen
a. Prüfung einer Initiative auf Bundesebene zur Einführung von Energiemanagement in Unternehmen
Unternehmen sollen Anreize erhalten, um Energiemanagementsysteme einzuführen und aktiv zu betreiben. Auf lange Sicht führt dies stets zu Einsparungen im Energie- und Ressourcenverbrauch und damit auch zu Wettbewerbsvorteilen
b. Carbon Contracts of Difference für einen beschleunigten Transformationsprozess in der Produktion
Viele Produktions-Anlagen in Deutschland erreichen in den nächsten Jahren ein Alter, in dem sie grundlegend saniert oder durch neuerrichtete Anlagen ersetzt müssen. Dies bietet die beispiellose Chance zum Umstieg auf Anlagen mit dem höchsten Klimastandard bzw. mit innovativen, CO2-freien Herstellungsprozessen. Gelingt das nicht, werden Anlagen mit alter Technik errichtet, die über Jahrzehnte laufen und die Umwelt weiter belasten. Ein Beispiel hierfür sind Stahlwerke, bei denen nicht mehr Koks sondern “Grüner” Wasserstoff zur Reduktion des Eisenerzes eingesetzt wird und damit sog “Grüner” (also in der Produktion CO2-freier) Stahl eingesetzt wird. Derzeit ist die Errichtung und der Betrieb solcher Anlagen aber leider deutlich teurer als bisherige, klimaschädliche Betriebsweisen. Selbst CO2-Preise oder ETS-Zertifikate schließen die Lücke zwischen klimafreundlichen, innovativem Erzeugnis und Standardprodukt nur teilweise. Abhilfe können hier staatliche Garantien (z. B. als Vorwegnahme höherer CO2-Preise in der Zukunft) sein, sog. Carbon Contracts of Difference. Damit wird den investierenden Unternehmen heute die Sicherheit gegeben, dass sich eine Investition in klimafreundliche Produktion langfristig lohnt und gleichzeitig innovative Technologien gefördert. Leider gibt es dazu von der Bundesregierung bisher nur Absichtserklärungen. Wir benötigen ein klares Konzept jetzt, denn viele Produktionsanlagen werden (altersbedingt) in den nächsten 5 bis 10 Jahren um- oder neugebaut werden müssen. Ein abgesichertes Konzept für CCfD bringt den Unternehmen nötige Planungssicherheit.
c. Förderung des Übergangs zu ressourceneffizientem Wirtschaften soll Ressourceneffizienz- und Kreislaufwirtschaft ankurbeln:
Staatliche Anreize für Forschung und Entwicklung zu mehr Ressourceneffizienz gemein-sam mit der Industrie fördert Innovationen. Neue Arbeitsplätze würden nicht nur durch Wiederaufarbeitung und Wachstum innerhalb von Großunternehmen entstehen. Der Arbeitsmarkt könnte sich in der Kreislaufwirtschaft sehr vielfältig entwickeln. In kleinen und mittleren Unternehmen könnten durch die Entwicklung der lokalen Rücknahmelogistik zahlreiche Arbeitsplätze entstehen, durch mehr Innovation und Unternehmergeist sowie eine neue, dienstleistungsorientierte Wirtschaft. Gleichzeitig werden durch erhöhte Ressourceneffizienz Energie bei der Gewinnung der Primärrohstoffe, ihrem Transport und ihrer Verarbeitung eingespart – mit erheblichen Vorteilen auch für das Klima. Daher sollte geprüft werden, ob eine Einbindung von innovativen Prozessen beispielsweise beim Kunststoffrecycling in Carbon Contracts for Difference sinnvoll möglich ist.
d. Transformation der Automobilindustrie hin zu Mobilitätsdienstleistern:
Die Automobilindustrie ist mit einer Vielzahl von Arbeitsplätzen und einem erheblichen Teil der wirtschaftlichen Wertschöpfung von großer Bedeutung für Europa, Deutschland und eine große Zahl von Bundesländern. Wir wollen, dass auch die Fahrzeuge und Mobilitätsdienstleistungen der Zukunft in Deutschland entwickelt und produziert werden. Diese müssen zwingend klimaneutral sein und die Chancen der Megatrends Elektrifizierung, Automatisierung und Digitalisierung nutzen. Durch gezielte Förderung von Forschungs-vorhaben und Markthochlaufstrategien (z.B. in der Batterieentwicklung und -herstellung) wollen wir die Transformation der Autoindustrie beschleunigen und damit den größten Teil der Arbeitsplätze in diesem Sektor erhalten und neue Arbeitsplätze schaffen. Eine Unterstützung nicht zukunftsfähiger Technologien (wie Verbrennungsmotoren für fossile Treibstoffe) lehnen wir ab. Deshalb kommt auch eine ökologisch und ökonomisch kontraproduktive wie sozial ungerechte Kaufprämie für Autos mit Verbrennungsmotor für uns nicht in Frage.
e. klimafreundliche Digitalisierung:
Die Digitalisierung als Nachhaltigkeitsmotor auszugestalten, ist eine große Chance. So könnte der Energieverbrauch der Industrie bis 2030 durch IT-gesteuerte Prozessoptimierung sinken, durch intelligente Steuerung kann KI helfen, den Verkehr in Städten zu reduzieren, weniger Pestizide auf die Felder zu sprühen, den Ressourceneinsatz zu optimieren und durch „smarte“ Stromnetze die Energiewende schneller zu realisieren. Hier wollen wir innovative Unternehmen unterstützen und fordern von der Bundesregierung klare Rahmenbedingungen für Green-IT zu setzen
3. Forschungsförderung für Klimaschutz
a. Forschung für CO2-freie Industrie
In einigen Herstellungsprozessen gibt es sog. “unvermeidbare” THG-Emissionen. Beispiel dafür ist die Zementproduktion, wo das CO2 aus dem verwendeten Kalkstein während des Herstellungsprozesses entweicht. Die bei der Zementherstellung entstehenden CO2-Emissionen tragen erheblich zur THG-Gesamtbilanz bei (8% der weltweiten THG-Emissionen). Vor diesem Hintergrund müssen auf Landes- und Bundesebene verstärkt Forschungsprojekte unterstützt werden, die zum Ziel haben, diese “unvermeidbaren” Emissionen zu senken, alternative Produkte die ohne Klimabelastung hergestellt werden können zu entwickeln bzw zum Einsatz zu bringen (z. B. Holz beim Bau), und diese Produkte zu recyceln.
b. Wasserstoff wirklich verantwortungsvoll erzeugen und nutzen
Grüner Wasserstoff und mit Hilfe von Wasserstoff hergestellte Brennstoffe sind nach heutigen Stand der Technik gut geeignete Speicher für regenerativ erzeugten Strom und sind wegen ihrer hohen Energiedichte in der Lage, schwere Fortbewegungsmittel über lange Strecken mit Energie zu versorgen (z. B. Flugzeuge, Schiffe, evtl. LKW). Wasserstoff wird aber vor allem auch in vielen Industrieanwendungen benötigt bzw. kann dort fossile Ressourcen ersetzen (z. B. in der Stahlerzeugung oder der Chemieindustrie). Ein Gewinn fürs Klima ist das aber nur, wenn die energieintensive Herstellung des Wasserstoffs aus-schließlich über neue EE-Anlagen geschieht. Sowohl bei der Erzeugung von Wasserstoff als auch bei seiner Nutzung kann und muss die Effizienz noch erheblich gesteigert wer-den, soll Wasserstoff einmal das Back-up der Energiewende werden. In dieser Richtung muss jetzt die Forschung verstärkt werden. An Hochtechnologiestandort Deutschland haben wir alles Ressourcen dafür und schaffen damit die Möglichkeit dafür auch in Zukunft Technolog