Gemeinsame Verantwortung für ergebnisoffene Endlagersuche
Beschluss der Fraktionsvorsitzendenkonferenz in Stuttgart am 25.09.2020
Bis zur Abschaltung des letzten AKW werden 1900 Castor-Behälter mit hochradioaktivem Atommüll aus Deutschland anfallen, die gemäß Standortauswahlgesetz eine Million Jahre sicher eingelagert werden müssen. In einem nationalen Kraftakt haben der Bund und die Länder sich auf ein Verfahren geeinigt, um einen Endlagerstandort mit der größten Sicherheit innerhalb Deutschlands zu bestimmen. Der Zeitplan sieht vor, die Suche bis 2031 abgeschlossen zu haben und ab 2050 mit der Einlagerung zu beginnen. Selbst bei Einhalten dieses Zeitplans werden bestehende Zwischenlager-Genehmigungen abgelaufen sein. Die Einrichtung einer Zwischenlagerkommission erscheint zweckmäßig.
Am 28. September 2020 wird die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) den ersten Zwischenbericht über infrage kommende Teilgebiete veröffentlichen. Die Endlagersuche wird damit nach Anwendung von Ausschluss-, Mindest- und ersten Abwägungskriterien eine erste Auswahl vornehmen.
Die Grünen Fraktionsvorsitzenden bekennen sich zur gemeinsamen Verantwortung des Bundes und aller Bundesländer, einen Standort mit der bestmöglichen Sicherheit für diese über viele Generationen hinweg höchst gefährlichen Abfälle zu finden. Sie appellieren insbesondere an CDU, CSU, SPD und FDP, die jahrzehntelang einen Pro-Atom-Kurs gefahren sind, jetzt auch Verantwortung für den dadurch erzeugten hochradioaktiven Müll zu übernehmen!
Die Grüne Fraktionsvorsitzendenkonferenz unterstützt die im Standortauswahlgesetz verabredete Vorgehensweise einer wissenschaftsbasierten, partizipativen, transparenten und offenen bundesweiten Suche. Sie fordert, dass alle für die Standortauswahl herangezogenen Geodaten veröffentlicht werden und für die Öffentlichkeitsbeteiligung ausreichend Zeit eingeräumt wird. Wir Grüne sind an jeder Stelle gefragt, uns dafür einzusetzen, dass die Versprechen des Standortauswahlgesetzes auch eingehalten werden. Im Sinne eines „lernenden Verfahrens“ müssen Verfahrensverbesserungen jederzeit möglich sein. Wir betonen, dass der Standort Gorleben zu jeder Zeit des Verfahrens ausscheiden kann, da es sich laut Gesetz nicht um einen Referenzstandort handelt.